Portugal Auswandern - Anerkennung von Urkunden
Thema: Anerkennung von Urkunden in Portugal- ein kurzer Leitfaden für Auswanderer
Wenn ihr nach Portugal auswandern möchtet, ist es wichtig zu wissen, wie ihr eure deutschen Dokumente dort anerkennen lassen könnt. Besonders wenn ihr in Portugal arbeiten oder studieren wollt, lohnt es sich, die Dokumente bereits vor der Abreise für eine reibungslose Anerkennung vorzubereiten. Dabei spielen die Apostille von Den Haag und die Legalisation eine zentrale Rolle.
Unterschiede zwischen Apostille und Legalisation: Ein Beispiel
Legalisation:
- Angenommen, ihr habt ein Schulzeugnis aus Deutschland und möchtet dieses in einem Land verwenden, das NICHT Teil des Haager Übereinkommens ist (z.B. China).
- Ihr müsst das Schulzeugnis von der deutschen Auslandsvertretung in China legalisieren lassen. Das bedeutet, das Konsulat bestätigt die Echtheit des Dokuments vor Ort in China.
Apostille:
- Ihr habt dasselbe Schulzeugnis aus Deutschland, aber ihr möchtet damit nach Portugal ziehen, das Mitglied des Haager Übereinkommens ist.
- Ihr müsst das Dokument nur von einer deutschen Behörde mit einer Apostille versehen lassen. Diese Bestätigung reicht aus, damit Portugal das Schulzeugnis anerkennt.
Zusammengefasst: Die Legalisation erfordert eine Konsulatsbestätigung im Zielland, während die Apostille eine behördliche Bestätigung im Herkunftsland ist.
Verwendung öffentlicher Urkunden zwischen Deutschland und Portugal
Sowohl Portugal als auch Deutschland sind dem Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über die Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation" beigetreten. Zur Verwendung von Urkunden des einen Staates im Rechtsverkehr des anderen Staates ist somit grundsätzlich die Einholung einer "Haager Apostille" erforderlich. Für bestimmte Urkunden ist eine Apostille jedoch entbehrlich.
"Haager Apostille" für deutsche Urkunden
In der Bundesrepublik Deutschland erteilen folgende Stellen die "Haager Apostille":
- Urkunden des Bundes: Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
- Urkunden der deutschen Bundesländer: In den Bundesländern ist die Zuständigkeit nicht einheitlich geregelt. Daher wird im konkreten Fall empfohlen, sich bei der ausstellenden Behörde zu erkundigen, durch wen die "Haager Apostille" erteilt wird.
Weitere Informationen zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie auch auf der Homepage des Auswärtigen Amts.
"Haager Apostille" für portugiesische Urkunden
Es empfiehlt sich, das Verfahren für die Erteilung der Apostille direkt bei der Stelle zu erfragen, die die Urkunde ausgestellt hat. Über Einzelheiten informiert das portugiesische Justizministerium .
Befreiung von der Notwendigkeit einer Apostille
Urkunden, die ohne Apostille anerkannt werden müssen. ( = Mehrsprachige Formulare)
- Geburt
- Tatsache, dass eine Person am Leben ist
- Tod
- Namen
- Eheschließung, einschließlich Ehefähigkeit und Familienstand
- Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe
- Eingetragene Partnerschaft, einschließlich der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, und Status der eingetragenen Partnerschaft
- Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft, Trennung ohne Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft
- Abstammung
- Adoption
- Wohnsitz und/oder Aufenthaltsort
- Staatsangehörigkeit
- Vorstrafenfreiheit (Führungszeugnis)
Diese Urkunden sind bei Verwendung in einem anderen EU-Mitgliedstaat vom Erfordernis einer Apostille befreit. Es existieren mehrsprachige Formulare, die seitens der ausstellenden Behörde einer solchen Urkunde auf Antrag beigefügt werden können. Mehr Informatione hier.
Beglaubigung von Übersetzungen
Übersetzungen gelten als Sachverständigenleistungen, nicht als öffentliche Urkunden. Daher sind die oben beschriebenen Verfahren zu Legalisation bzw. Apostille auf Übersetzungsbeglaubigungen nicht anwendbar. Übersetzungen, die von anerkannten bzw. vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern mit einem Bestätigungsvermerk versehen wurden, werden von Behörden und Gerichten in aller Regel anerkannt. Falls solche Übersetzungen offensichtliche Mängel aufweisen, können sie allerdings auch zurückgewiesen werden.
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Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Portugal
Seit 2019 regelt ein neues Gesetz die Anerkennung ausländischer Hochschulabschlüsse in Portugal, wodurch das Verfahren klarer und unkomplizierter wird. Die drei Arten der Anerkennung – automatische Anerkennung, Niveauanerkennung und spezifische Anerkennung – bieten verschiedene Validierungsebenen für ausländische Abschlüsse. Das Verfahren ist effizienter gestaltet und kann online beantragt werden, wobei die Bearbeitungszeiten und Kosten variieren. E
Hier efahren Sie, wie Sie Ihren Abschluss anerkennen lassen und welche Schritte dafür notwendig sind.
**Haftungsausschluss:**
Alle Angaben basieren auf sorgfältigen Recherchen und den aktuellen Erkenntnissen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit, insbesondere im Hinblick auf mögliche zwischenzeitliche Änderungen, kann jedoch keine Gewähr übernommen werden.