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Portugal Haus Bauen - Bauüberwachung und Verantwortung

Hausbau in Portugal: wer ist für die Bauüberwachung verantwortlich?


Gemäß der Gesetzgebung drei Hauptfiguren für den Baudurchführungsprozess verantwortlich sind:

Projektkoordinator (Coordenador do Projeto):

Der Projektkoordinator ist für die Koordination aller Projektteams verantwortlich. Bereits in der Planungsphase sorgt er dafür, dass die verschiedenen Pläne (Architektur, Fachplanungen etc.) kompatibel sind. Dieser Fachmann liest alle Projekte und überprüft die Kompatibilität. Sollte es bei der Bauausführung zu Problemen kommen, ist er verpflichtet, vor Ort Lösungen zu finden.

Bauleiter (Diretor de Obra):

Der Bauleiter verantwortet die Durchführung der Bauarbeiten. Er ist der Vertreter des Bauunternehmens und tritt in Kraft, sobald die Bauarbeiten beginnen. Er stellt sicher, dass die zugewiesenen Projekte korrekt ausgeführt werden und klärt offene Fragen mit den beteiligten Projektanten. Der Bauleiter wird vom Bauunternehmer nominiert und muss stets präsent sein, um die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten.

Baubeauftragter (Diretor da Fiscalização):

Der Baubeauftragte ist der Vertreter des Bauherrn und sorgt dafür, dass die Arbeiten gemäß den genehmigten Projekten ausgeführt werden. Er ist unabhängig vom Bauunternehmen und repräsentiert die Interessen des Bauherrn. Er hat die Befugnis, den Projektkoordinator oder andere Projektbeteiligte bei Bedarf vor Ort zu rufen.

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Wichtige Aspekte der Gesetzgebung:

Die relevanten rechtlichen Rahmenbedingungen sind im Gesetz 40/2015 vom 1. Juni (Lei 40/2015 de 1 de Junho) festgehalten. Dieses Gesetz definiert die Qualifikationen, die die genannten Fachleute haben müssen. Es regelt klar die Anforderungen und Zuständigkeiten der am Bau beteiligten Personen.

Verantwortung und Konsequenzen:

Neben den benannten Fachleuten trägt auch der Bauherr eine endgültige Verantwortung. Die Gesetzgebung betont, dass der Bauherr für Verstöße gegen die genehmigten Baupläne zur Rechenschaft gezogen werden kann. Änderungswünsche des Bauherrn müssen mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmen.

Auswahl der Fachleute:

Eine gute Zusammenarbeit zwischen dem Projektkoordinator, dem Bauleiter und dem Baubeauftragten ist essenziell für den Erfolg des Bauprojekts.